Haftpflichtversicherung – rechtliche Grundlagen

Erstellt am 16. Februar 2010 von admin

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche den Schaden ersetzt, die im Straßenverkehr einem Dritten durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen können. Der Schaden könnte zum Beispiel die Folge eines Verkehrsunfalls sein, an dem die Schuld der Fahrer eines Kraftfahrzeugs des Versicherten trägt.

Im Normalfall ist der Verursacher des Schadens, also der Fahrer, schadenersatzpflichtig. Im Falle eines Schadens haftet nach gesetzlicher Anordnung nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs, da es nicht möglich ist, dass sich alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht unterziehen. Der Halter ist, nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dazu verpflichtet, sein Fahrzeug zu versichern. In Deutschland gilt ein Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass die Versicherung einen Antrag auf die Erteilung einer Haftpflichtversicherung bestätigen muss und das Zustandekommen auch nur unter bestimmten Bedingungen verweigern darf.

Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:

- Personenschäden (Heilungskosten; Rente bei Invalidität)
- Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten)
- Vermögensschäden
- Schmerzensgeld

Webtipp: Rechtsschutzversicherung Vergleich

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