Fahrer-Unfallversicherung

Erstellt am 7. Dezember 2009 von admin

Der Fahrer erhält aus der Fahrer-Unfallversicherung Entschädigungen für Personenschäden, welche durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Unfallverursacher oder durch Unfälle, die aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. Jeder berechtigte Fahrer eines Fahrzeugs erhält dieselben Leistungen für Personenschäden, welche auch die Mitfahrer aus der Haftpflichtversicherung erhalten – und das bis zu einer Summe von 8 Mio. Euro. Der Schadensersatz richtet sich nach den unterschiedlichen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten, so wie bei der Haftpflichtversicherung oder wie auch die private Krankenversicherung. Er richtet sich nicht nach festen Versicherungssummen, wie es in der normalen Unfallversicherung der Fall ist.
Die Versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für Folgeschäden (zum Beispiel behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder Haushaltshilfen)
  • Leistungen an die Hinterbliebenen (z B. Witwenrente)

 

Die Leistungen Anderer wie beispielsweise Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen gehen vor.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung nicht von den Entschädigungsleistungen aus der Fahrer-Unfallversicherung belastet wird. Ein Unfallwagen ist ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war. Um das beste Angebot für eine Unfallversicherung zu bekommen, sollten Sie die vielen Unfallversicherungen vergleichen.

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